Ortsplanungsrevision

Februar 2024 - Öffentliche Planauflage Zonenplan Landschaft / Informationsveranstaltung

Öffentliche Planauflage / Informationsveranstaltung
Änderung des Zonenplanes Landschaft in der Gemeinde Hasle b.B.

Der Gemeinderat Hasle b.B. bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen. Am Donnerstag, 29. Februar 2024 um 19.30 Uhr findet im Restaurant Kalchofen (Saal) eine Infoveranstaltung statt.

Allfällige Einspracheverhandlungen sind für Dienstag, 26. März 2024 ab 19.30 Uhr vorgesehen. Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 15. Februar 2024 bis 18. März 2024, in der Bauverwaltung Hasle b.B. öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Hasle b.B. wie folgt verfügbar.:

- Zonenplan Landschaft
- Bericht zu Zonenplan Landschaft

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung beim Gemeinderat Hasle b.B. schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Hasle b.B., 5. Februar 2024
Gemeinderat

 

 

Stand Dezember 2023

Die Genehmigung der Ortsplanungsrevision der Gemeinde Hasle b.B. durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung verzögert sich erneut, obwohl die Stimmberechtigten der Vorlage bereits im Frühling zugestimmt haben.

Die Stimmberechtigten haben am 12. März 2023 der revidierten Ortsplanung zugestimmt. Am 14. April 2023 wurden die Unterlagen zur Genehmigung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingereicht.

Nach fünfeinhalb Monaten Beurteilungszeit teilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung Ende September mit, dass die Landschaftsplanung mit der einhergehenden Festsetzung von Landschaftsschutz- und Schongebieten die übergeordneten Vorgaben des regionalen Richtplanes nicht berücksichtigt. Dieses Fehlen wurde jedoch vom Amt für Gemeinden und Raumordnung im Rahmen von zwei vorangehenden Vorprüfungen nicht bemängelt bzw. die Ausführungen im Erläuterungsbericht als Begründung akzeptiert. 

Der Gemeinderat hatte mit der Inkraftsetzung der revidierten Ortsplanung noch in diesem Jahr gerechnet. Als Folge des Genehmigungsvorbehaltes wird die Landschaftsplanung separat aufgelegt werden müssen. Der Gemeinderat hat von dieser erneuten Verzögerung verärgert Kenntnis genommen. Im Rahmen seiner Möglichkeiten wird er sich für eine rasches Verfahren einsetzen. Nach derzeitiger Beurteilung ist mit einer Genehmigung der revidierten Ortsplanung nicht vor dem Herbst 2024 zu rechnen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Gemeindepräsident Raymond Weber zur Verfügung. Tel.  078 833 56 21

Zwischenbericht März 2023

Die Ortsplanungskommission (OPK) hat zusammen mit dem Planungsbüro georegio ag aus Burgdorf im Frühling 2017 die Arbeit aufgenommen. Die erarbeiteten Vorschläge und Unterlagen wurden der Bevölkerung an der Mitwirkungsversammlung vom 24. Januar 2019 vorgestellt. Die öffentliche Auflage zur Mitwirkung fand vom 10. Januar bis 11. Februar 2019 statt.

Das Kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat die umfangreichen Unterlagen wie Zonenplan, Baureglement, Karten über die Gewässerräume, über die Naturgefahren, über das Bauinventar und den Erläuterungsbericht am 16. Januar 2020, 23. Februar 2021 und am 21. April 2022 geprüft.

Während der öffentlichen Auflage vom 17. Juni 2022 bis 2. August 2022 sind fünf Einsprachen und zwei Rechtsverwahrungen eingetroffen. Drei Einsprachen konnten erledigt werden und zwei Einsprachen sind unerledigt. Die Änderungen der Ortsplanungsunterlagen wurden in einer zweiten öffentlichen Auflage vom 4. November 2022 bis am 5. Dezember 2022 nochmals aufgelegt.

Die Abstimmung über die Ortsplanungsrevision hat am 12. März 2023 stattgefunden. Die Ortsplanungsunterlagen wurden mit 990 Ja-Stimmen und 204 Nein-Stimmen bei einer Stimmbeteiligung von 53.5% angenommen. Die Unterlagen werden nach einer 30-tägigen Beschwerdefrist dem AGR zugestellt. Das AGR wird über die zwei unerledigten Einsprachen befinden und die Ortsplanung genehmigen.

Ortsplanungskommission Hasle b.B.

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