Gemeindeversammlung und Stimmberechtigte

Die Stimmberechtigten sind gemäss Gemeindegesetz des Kantons Bern das oberste Organ der Gemeinde. Es besteht aus der Gesamtheit der stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und -bürger. Das Organisationsreglement (OgR) regelt, welche Geschäfte an einer Urnenabstimmung behandelt werden, und welche der Gemeindeversammlung zugewiesen sind.
Die Stimmberechtigten beschliessen über alle Geschäfte, welche nicht ausdrücklich einem anderen Organ, wie Gemeinderat, Kommissionen, Gemeindeverwaltung, zugewiesen sind. Die wichtigsten sind:

  • Erlass, Aufhebung und Änderung Reglemente
  • Erlass und Änderung der baurechtlichen Grundordnung
  • Kreditgeschäfte, welche über der Kompetenz des Gemeinderates liegen
  • Beschlüsse über Initiativen und Referenden
  • Festsetzen des jährlichen Voranschlages und des Steuerfusses
  • Einleitung und Stellungnahme der Gemeinde zu Gebietsveränderungen
  • den Ein- und Austritt sowie die Reglemente von Gemeindeverbänden
  • Zustimmung und Produktedefinitionen bei ausgelagerten Aufgaben

Die Einwohnergemeindeversammlung findet bei Bedarf, jedoch mindestens 1 Mal im Jahr, statt. Folgende Geschäfte sind gemäss OgR der Gemeinde Hasle b.B. der Versammlung zugewiesen:

  • Erlass, Aufhebung und Änderung von Überbauungsordnungen
  • Beschluss des jährlichen Voranschlages und des Steuerfusses
  • Geschäfte von Gemeindeverbänden
  • Beschlüsse der Funktions- und Spesenentschädigungen, Sitzungsgelder und Lohnklassen
  • Produktedefinitionen bei ausgelagerten Aufgaben
  • Geschäfte des Gemeinderates, gegen die nach Art. 26 OgR das Referendum zustande kommt.
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