Elektronisches Baubewilligungsverfahren „eBau“ – ab 1. März 2022 obligatorisch

Bereits seit Dezember 2019 können Baugesuche freiwillig über die elektronische Lösung "eBau" einereicht werden. Gestützt auf den Beschluss des Regierungsrats des Kantons Bern im September 2021 ist die Verwendung von eBau ab 1. März 2022 obligatorisch. 

Das Baugesuch wird im eBau-Portal ausgefüllt. Die Pläne sowie die erforderlichen Beilagen werden ins eBau-Portal hochgeladen und der Gemeinde elektronisch übermittelt. Das ausgedruckte und unterschriebene Baugesuch, die unterzeichneten Baupläne sowie die unterzeichneten Beilagen sind bei der Gemeinde zweifach einzureichen. Dies ist vorderhand nötig, solange das Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG) noch eine Unterschrift von Hand verlangt. Ebenfalls wird der Bauentscheid bis dahin zusätzlich in Papierform eröffnet.

Wir freuen uns auf Ihre elektronische Eingabe und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.

Bauverwaltung Hasle b.B.

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