Ortsplanungsrevision

Die Genehmigung der Ortsplanungsrevision der Gemeinde Hasle b.B. durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung verzögert sich erneut, obwohl die Stimmberechtigten der Vorlage bereits im Frühling zugestimmt haben.

Die Stimmberechtigten haben am 12. März 2023 der revidierten Ortsplanung zugestimmt. Am 14. April 2023 wurden die Unterlagen zur Genehmigung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingereicht.

Nach fünfeinhalb Monaten Beurteilungszeit teilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung Ende September mit, dass die Landschaftsplanung mit der einhergehenden Festsetzung von Landschaftsschutz- und Schongebieten die übergeordneten Vorgaben des regionalen Richtplanes nicht berücksichtigt. Dieses Fehlen wurde jedoch vom Amt für Gemeinden und Raumordnung im Rahmen von zwei vorangehenden Vorprüfungen nicht bemängelt bzw. die Ausführungen im Erläuterungsbericht als Begründung akzeptiert. 

Der Gemeinderat hatte mit der Inkraftsetzung der revidierten Ortsplanung noch in diesem Jahr gerechnet. Als Folge des Genehmigungsvorbehaltes wird die Landschaftsplanung separat aufgelegt werden müssen. Der Gemeinderat hat von dieser erneuten Verzögerung verärgert Kenntnis genommen. Im Rahmen seiner Möglichkeiten wird er sich für eine rasches Verfahren einsetzen. Nach derzeitiger Beurteilung ist mit einer Genehmigung der revidierten Ortsplanung nicht vor dem Herbst 2024 zu rechnen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen Gemeindepräsident Raymond Weber zur Verfügung. Tel.  078 833 56 21

Hasle b.B., 13. Dezember 2023

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