Anpassung der einmaligen Anschlussgebühren Abwasser und Wasser

Auf Grund des indexierten Teuerungsausgleichs bei den Anschlussgebühren hat der Gemeinderat von Hasle b.B. am 15.01.2024 die einmaligen Anschlussgebühren beim Wasser und Abwasser gemäss Reglement angepasst.
Die Gebühren gelten ab dem 01.01.2024 und sind wie folgt:

Abwasser
314.00 Fr. pro Belastungswert (BW)
654.00 Fr. bis 100 m2 entwässerte Fläche
1’310.00 Fr. bis 200 m2 entwässerte Fläche
1’965.00 Fr. bis 300 m2 entwässerte Fläche
654.00 Fr. jede weitere pro 100 m2 entwässerte Fläche
(zuzüglich 8.1% MWST)

Wasser
235.00 Fr. pro Belastungswert (BW)
4.70 Fr. pro umbauter Raum in m3 jedoch max. 13'587 Fr. mit Hydrantenlöschschutz
3.50 Fr. pro umbauter Raum in m3 jedoch max. 13'587 Fr. mit Löschschutz durch Löschweiher
(zuzüglich 2.6% MWST)

Der jährliche max. Betrag beim Löschschutz beträgt 100.00 Franken zuzüglich MWST. Gilt für Liegenschaften, die nicht an der Wasserversorgung angeschlossen sind.

Der Gemeinderat, 15.01.2024

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