Ortsplanungsrevision - Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV und Art. 60 Abs. 3 BauG

Öffentliche Planauflage / Informationsveranstaltung
Änderung des Zonenplanes Landschaft in der Gemeinde Hasle b.B.

Der Gemeinderat Hasle b.B. bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen. Am Donnerstag, 29. Februar 2024 um 19.30 Uhr findet im Restaurant Kalchofen (Saal) eine Infoveranstaltung statt. Allfällige Einspracheverhandlungen sind für Dienstag, 26. März 2024 ab 19.30 Uhr vorgesehen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 15. Februar 2024 bis 18. März 2024, in der Bauverwaltung Hasle b.B. öffentlich auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Hasle b.B. wie folgt verfügbar.:

- Zonenplan Landschaft
- Bericht zu Zonenplan Landschaft

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung beim Gemeinderat Hasle b.B. schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Hasle b.B., 5. Februar 2024
Gemeinderat
 

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