Beschlüsse des Gemeinderats vom 22. April 2024

Der Gemeinderat hat folgende Beschlüsse gefasst:

Rechnung 2023 
Das Ergebnis der Rechnung 2023 ist ein sehr positives. Die Jahresrechnung 2023 schliesst im Gesamthaushalt mit einem Ertragsüberschuss von rund 1,034 Mio. Franken ab. Budgetiert war ein Aufwandüberschuss von rund 742'000 Franken, was eine Besserstellung von rund 1,776 Mio. Franken bedeutet. 
Positiv beeinflusst haben das Ergebnis vor allem die Erträge aus den Einkommenssteuern natürlicher Personen. Sie liegen mehr als einen Steuerzehntel über dem Budget. Ein Steuerzehntel macht rund 380'000 Franken aus. Verschiedene Sondereffekte, wie namentlich Erträge aus Kapital- und Grundstückgewinn- sowie Erbschafts- und Schenkungssteuern und ein Infrastrukturbeitrag wirkten sich mit rund 250'000 Franken ebenfalls positiv auf das Ergebnis aus. Durch geplante und nicht realisierte Investitionen liegen die Abschreibungen zudem unter dem budgetierten Wert. Zusätzlich mussten der budgetierte Personal- und der Sachaufwand in verschiedenen Bereichen nicht ausgeschöpft werden. 
Der Gemeinderat hat die Rechnung 2023 genehmigt. Vorbehalten bleibt das fakultative Referendum nach Artikel 26 Organisationsreglement. Diesbezüglich wird auf die separate Publikation im Anzeiger verwiesen. Sie erscheint Ende Mai.
Die detaillierte Jahresrechnung liegt bei der Gemeindeverwaltung öffentlich auf. Die Botschaft zur Rechnung 2023 wird zudem bis Mitte Juni an alle Haushaltungen verschickt. 

Ortsplanung; Zonenplan Landschaft
Am 12. März 2023 beschlossen die Stimmberechtigten die Revision der Ortsplanung an der Urne. Im Anschluss daran reichte die Gemeinde die Unterlagen beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur Genehmigung ein. Im Genehmigungsverfahren stellte das AGR fest, dass die übergeordneten Vorgaben des regionalen Richtplans bei der Vorprüfung unzureichend berücksichtigt wurden. Der Fehler, der sich bei der Vorprüfung durch das AGR ergab hatte zur Folge, dass der Zonenplan Landschaft zu überarbeiten und ein zweites Mal öffentlich aufzule-gen war. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 15. Februar bis am 18. März 2024. Am 29. Februar 2024 fand dazu eine Informationsveranstaltung statt.  
Die durch das AGR nachträglich geforderten notwendigen Änderungen im Zonenplan Landschaft hat der Gemeinderat in Absprache mit dem AGR im gemischt-geringfügigen Verfahren nach Artikel 122 Abs. 7 Bauverordnung genehmigt. 
Der Gemeinderat hat die Änderungen des Zonenplans Landwirtschaft zuhanden der oberinstanzlichen Genehmigung durch das AGR verabschiedet. 

Spielplatz an der Emme
Der Spielplatz bei der alten Holzbrücke weist erhebliche Mängel auf. Verschiedene Spielgeräte, Einrichtungen und Zugänge zu den Geräten entsprechen den Sicherheitsvorschriften nicht mehr. Aufgrund dieser Mängel soll der Spielplatz umfassend erneuert und aufgewertet werden. Eine Arbeitsgruppe wird das Projekt bearbeiten und begleiten. 
Der Gemeinderat hat die Arbeitsgruppe mit Diana Dähler, Ressortvorseherin Soziales, Kultur & Sport, Michèle Flückiger und Dominic Schüpbach, Mitarbeitende Gemeinde, und Konrad Lattman, Verantwortlicher Spielplatzbetreuung, zusammengesetzt. 
 

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