


Das AHV-Büro erfüllt Teile der Aufgaben der zuständigen AHV-Zweigstelle der Ausgleichskasse des Kantons Bern. Es sind dies:
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ausgleichskasse des Kantons Bern unter www.akbern.ch oder unter unserem Online-Schalter.
Die Gemeindeverwaltung Hasle nimmt während den Schalteröffnungszeiten Inserate für den Anzeiger Burgdorf und Umgebung und für den Anzeiger-Pool entgegen. - Für Sie der bequemste Weg ein Inserat aufzugeben.
Für die Inserateannahme ist der Bereich Finanzen zuständig:
Telefon 034 460 45 40
Fax 034 460 45 59
Mail anzeiger@hasle.ch
Der Anzeiger erscheint immer donnerstags: Anmeldeschluss ist jeweils Montag, 17'00 Uhr.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.anzeigerburgdorf.ch
Die Gemeinde Hasle nimmt Ihre Anmeldung bei Arbeitslosigkeit entgegen und stellt diese dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV zu. Weitere Informationen erhalten Sie danach von dieser Amtsstelle.
Bei Bauvorhaben (Neubauten, Umbauten, etc.) informieren wir Sie gerne über benötigte Bewilligungen und Ausnahmegesuche, resp. bewilligungsfreie Bauten. Werden Ausnahmen benötigt lohnt sich in der Regel eine Voranfrage.
Weitere Informationen finden Sie dazu unter Online-Schalter Baubewilligungsverfahren.
Für die verschiedenen Situationen im Leben benötigen Sie eine Bescheinigung von der Gemeindeverwaltung.
Die häufigsten sind:
Wohnsitzbescheinigung
Diese kann in der Regel bei Ihrem Besuch ausgestellt und ausgehändigt werden.
Kosten: Fr. 14.--
Handlungsfähigkeitszeugnis / Leumundszeugnis
Dieses benötigt die Unterschrift des Gemeinderates. Je nach Situation benötigt dies etwas Zeit.
Kosten: Fr. 20.--
Für Ihren Vereins- oder Firmenanlass benötigen Sie möglicherweise eine oder mehrere Bewilligungen. Diese sind alle bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen und werden vom Regierungsstatthalter ausgestellt.
Nötig ist eine
Gastgewerbliche Einzelbewilligung
für Anlässe, an welchen Sie öffentlich gegen Entgelt Getränke oder Speisen anbieten.
Lotteriebewilligung
für die Durchführung einer Bar-Lotterie (Verkauf von Losen im Vorfeld einer Veranstaltung)
Lottos und Tombolas sind seit dem 1.1.2010 bewilligungsfrei.
Gefundene Gegenstände können bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
Anzugeben sind dazu:
- Name und Adresse des Finders
- der Fundort
- Datum und Zeit des Fundes
Die Gegenstände werden nach den gesetzlichen Fristen aufbewahrt und den Eigentümern ausgehändigt, sofern diese bekannt werden. Andernfalls werden die Gegenstände dem Finder zur Verfügung gestellt.
Die Gemeinde Hasle b.B. ist dem Sozialdienst der Stadt Burgdorf angeschlossen. Dies gilt für alle Aufgaben der Fürsorge und der Vormundschaft.
Sozialdirektion Burgdorf | |
Kirchbühl 17, Postfach 48 | Tel. 034 429 92 40 |
3402 Burgdorf | Fax 034 429 92 07 |
E- mail: sozialberatung@burgdorf.ch |
Die Abmeldung hat persönlich zu erfolgen und zwar spätestens am Tag des Wegzuges. Gegen Rückgabe des Niederlassungsausweises erhalten Sie Ihren Heimatschein oder Heimatausweis zur Hinterlegung in Ihrer neuen Wohngemeinde.