


Die Devise "Der Kunde ist König" ist für den Gemeinderat und alle Gemeindeangestellten als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines modernen Dienstleistungsbetriebes eine Selbstverständlichkeit. Wir alle sind bestrebt, unsere Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle der Allgemeinheit zu erfüllen.
Nachstehend einige wichtige Informationen zur Einwohner- und Fremdenkontrolle, die zu beachten, gesetzlich vorgeschrieben und für die Führung der Einwohnerkontrolle und des Stimmregisters von grosser Wichtigkeit sind.
Sie haben sich bei der Gemendeverwaltung innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug in die Gemeinde Hasle b.B. persönlich anzumelden.
Mitzubringen sind:
- der Heimatschein oder Heimatausweis
- der AHV-Ausweis
- das Familienbüchlein (sofern vorhanden)
- das Dienstbüchlein (für Militär- oder Zivilschutzpflichtige)
Der Heimatschein oder Heimatausweis wird bei uns aufbewahrt. Sie erhalten einen Niederlassungsausweis.
Die Abmeldung erfolgt ebenfalls persönlich spätestens am Tag des Wegzuges. Gegen Rückgabe des Niederlassungsausweises erhalten Sie Ihren Heimatschein oder Heimatausweis zur Hinterlegung in Ihrer neuen Wohngemeinde zurück.
Ein Umzug innerhalb der Gemeinde ist der Gemeindeverwaltung mitzuteilen. Dies gilt auch für einen Umzug innerhalb der gleichen Liegenschaft (z.B. Mehrfamilienhaus). Im Zusammenhang mit zukünftigen Volkszählungen sind wir verpflichtet, Gebäude- und Wohnungsregister zu führen, und unsere Einwohner diesen entsprechend zuzuweisen.