Schularzt / Schulzahnarzt
Schulärztlicher Dienst
Die schulärztlichen Untersuchungen im 2. Kindergartenjahr, im 4. Jahr der Primarstufe und im 2. Jahr der Sekundarstufe I sind obligatorisch.
Der Kanton hat per 01.08.2026 eine Revision der Verordnung über den schulärztlichen Dienst erlassen. Aus diesem Grund stellt die Schule Hasle b. B. per 1. August 2026 auf das Gutscheinsystem um.
Das Wichtigste in Kürze:
- Freie Arztwahl: Die Untersuchung erfolgt neu bei einer berechtigten Arztpraxis Ihrer Wahl.
- Kostenlos: Die Kosten der schulärztlichen Untersuchung werden von der Gemeinde übernommen.
- Zeitraum: Die Untersuchung soll im Zeitraum von Januar bis April durchgeführt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kantons Bern.
Schulzahnärztlicher Dienst
Im Kanton Bern ist die jährliche Zahnkontrolle für alle Kinder im Kindergarten und in der Volksschule (bis zur 9. Klasse) obligatorisch.

